Generell ist eine Dyskalkulietherapie eine Fördermaßnahme, die Sie selbst zahlen. In der Regel sind die Kosten beim iför®-Institut dennoch überschaubar, da die Therapiezeit von 6 – 9 Monaten relativ kurz ist.
Nur in bestimmten Fällen ist eine Kostenübernahme durch das Jugendamt (§35 a Abs 1, Abs 2 Nr. 1 SGB VIII LINK: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/35a.html) möglich.