Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es bei Problemen im Fach Mathematik grundsätzlich nicht. Häufig handelt es sich um „Kann-Regelungen“. Ein Nachteilsausgleich, wie er bei LRS/Legasthenie gewährt wird, ist generell so nicht möglich (Ursachen und Ausblicke sind bei Legasthenie und Dyskalkulie völlig unterschiedlich, siehe Was ist Dyskalkulie?).
Bei den Abschlussprüfungen wird in der Regel kein Nachteilsausgleich gegeben. Mathematik ist, neben Deutsch, auf allen Schulformen ein Pflichtfach in der Abschlussprüfung, auch danach ist dieses Fach Bestandteil fast eines jeden weiteren Bildungsweges (Einstellungstests, Zugangsprüfungen an der Uni, Berufsschule etc.), vom Alltag ganz zu schweigen. Grundlegende Fertigkeiten in Mathe sind in unserer Gesellschaft einfach eine Grundvoraussetzung. Damit ein Schüler also die besten Chancen im späteren Leben hat, ist ein Erlernen der mathematischen Grundlagen unverzichtbar.