Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung
VI. Widerruf des Teilnehmers
Jeder Teilnehmer hat das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ohne
Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen. Die Frist
beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an das iför®-Institut, Am Weidenbach 6, 82362 Weilheim, Fax: 0881-92130, Email: info@ifoer.de zu richten.
VII. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
Kann der Teilnehmer die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise
nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem Veranstalter
insoweit ggf. Wertersatz leisten. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig,
wenn der Veranstalter mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher
Zustimmung des Teilnehmers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat
oder der Teilnehmer diese selbst veranlasst hat (z. B. durch Download etc.).
Ende der Widerrufsbelehrung.
VI. Rücktritt des Teilnehmers
Neben dem Widerruf kann ein angemeldeter Teilnehmer bis spätestens vierzehn
Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung durch schriftliche Erklärung gegenüber
dem Veranstalter zurücktreten. Für den Zeitpunkt des Rücktrittes ist der
Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter maßgebend.
Bei Rücktritt des Teilnehmers kann der Veranstalter einen pauschalen Aufwendungsersatz
in Höhe von
40% der Teilnahmegebühr bei Rücktritt von bis zu 6 Wochen vor der Veranstaltung
60% der Teilnahmegebühr bei Rücktritt von bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung
80% der Teilnahmegebühr bei Rücktritt von bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung
verlangen. Bei Widerruf ab 2 Wochen vor der Veranstaltung ist der volle Betrag zu zahlen.
Dem Zurücktretenden bleibt der Gegenbeweis offen, dass dem Veranstalter im
konkreten Fall niedrigere Aufwendungen entstanden sind.
Von Teilnehmern, die zu einem späteren Zeitpunkt zurücktreten, nicht zu der Veranstaltung erscheinen oder an dieser nicht vollständig teilnehmen, wird die volle Veranstaltungsgebühr erhoben.
VII. Rücktritt des Veranstalters, Änderungen der Veranstaltung
Der Veranstalter ist berechtigt, bei weniger als drei Teilnehmern, Ausfall eines
Dozenten, vertragswidrigem Verhalten des Teilnehmers, falscher Angaben über die Kreditwürdigkeit des Teilnehmers oder aus Gründen höherer Gewalt bis zum Beginn der Veranstaltung zurückzutreten. Hierüber wird der Teilnehmer unverzüglich informiert. Bereits bezahlte Gebühren werden zurückerstattet; weitergehende Ansprüche der Teilnehmer, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind
ausgeschlossen.
Der Veranstalter behält sich vor, organisatorische und inhaltliche Änderungen,
die den Ablauf der Veranstaltung oder den Einsatz von Dozenten betreffen, aus
wichtigem Grunde vorzunehmen.
VIII. Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden der Teilnehmer, es sei denn, diese beruhen
auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters, von
dessen gesetzlichen Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung für Schäden des Körpers, der Gesundheit und des Lebens sowie zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften zum Schutze der Verbraucher, insbesondere nach Produkthaftungsgesetz, bleiben hiervon unberührt.
IX. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Leistungen, die sich aus diesem Vertrag ergeben, ist Weilheim i. OB..
X. Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand
für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist Weilheim in OB.
XI. Schriftformklausel
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und / oder Änderungen bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden.
