Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung

 

VI. Widerruf des Teilnehmers

Jeder Teilnehmer hat das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ohne

Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen. Die Frist

beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist

genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an das iför®-Institut, Am Weidenbach 6, 82362 Weilheim, Fax: 0881-92130, Email: info@ifoer.de zu richten.

 

VII. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen

zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.

Kann der Teilnehmer die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise

nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem Veranstalter

insoweit ggf. Wertersatz leisten. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig,

wenn der Veranstalter mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher

Zustimmung des Teilnehmers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat

oder der Teilnehmer diese selbst veranlasst hat (z. B. durch Download etc.).

Ende der Widerrufsbelehrung.

 

VI. Rücktritt des Teilnehmers

Neben dem Widerruf kann ein angemeldeter Teilnehmer bis spätestens vierzehn

Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung durch schriftliche Erklärung gegenüber

dem Veranstalter zurücktreten. Für den Zeitpunkt des Rücktrittes ist der

Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter maßgebend.

Bei Rücktritt des Teilnehmers kann der Veranstalter einen pauschalen Aufwendungsersatz

in Höhe von

40% der Teilnahmegebühr bei Rücktritt von bis zu 6 Wochen vor der Veranstaltung

60% der Teilnahmegebühr bei Rücktritt von bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung

80% der Teilnahmegebühr bei Rücktritt von bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung

verlangen. Bei Widerruf ab 2 Wochen vor der Veranstaltung ist der volle Betrag zu zahlen.

Dem Zurücktretenden bleibt der Gegenbeweis offen, dass dem Veranstalter im

konkreten Fall niedrigere Aufwendungen entstanden sind.

Von Teilnehmern, die zu einem späteren Zeitpunkt zurücktreten, nicht zu der Veranstaltung erscheinen oder an dieser nicht vollständig teilnehmen, wird die volle Veranstaltungsgebühr erhoben.

 

VII. Rücktritt des Veranstalters, Änderungen der Veranstaltung

Der Veranstalter ist berechtigt, bei weniger als drei Teilnehmern, Ausfall eines

Dozenten, vertragswidrigem Verhalten des Teilnehmers, falscher Angaben über die Kreditwürdigkeit des Teilnehmers oder aus Gründen höherer Gewalt bis zum Beginn der Veranstaltung zurückzutreten. Hierüber wird der Teilnehmer unverzüglich informiert. Bereits bezahlte Gebühren werden zurückerstattet; weitergehende Ansprüche der Teilnehmer, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind

ausgeschlossen.

Der Veranstalter behält sich vor, organisatorische und inhaltliche Änderungen,

die den Ablauf der Veranstaltung oder den Einsatz von Dozenten betreffen, aus

wichtigem Grunde vorzunehmen.

 

VIII. Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden der Teilnehmer, es sei denn, diese beruhen

auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters, von

dessen gesetzlichen Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

Die Haftung für Schäden des Körpers, der Gesundheit und des Lebens sowie zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften zum Schutze der Verbraucher, insbesondere nach Produkthaftungsgesetz, bleiben hiervon unberührt.

 

IX. Erfüllungsort

Erfüllungsort für Leistungen, die sich aus diesem Vertrag ergeben, ist Weilheim i. OB..

 

X. Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand

für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen

Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist Weilheim in OB.

 

XI. Schriftformklausel

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und / oder Änderungen bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden.